DSL Riester-Annuitätendarlehen
Mit einer klassische Immobilienfinanzierung riestern
Die DSL Bank kombiniert die solide, staatliche Riester-Förderung mit dem klassischen DSL Annuitätendarlehen.
Das Produkt auf einen Blick
Darlehensmindestsumme | ab EUR 25.000 mit Zinsaufschlägen |
|---|---|
Verwendungszweck | Kauf oder Bau einer ausschließlich selbstgenutzten Immobilie |
Maximale Laufzeit | ca. 30 Jahre, aber maximal bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres des Darlehensnehmers. |
Zinssatz | Es wird der aktuelle Zinssatz unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufschlagssystematik DSL Baufinanzierung berechnet. |
Zinsbindungsdauer | 5 bis 20 Jahre, aber maximal bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres des Darlehensnehmers. |
Nominalzinsaufschläge | Nominalzinsaufschläge für erhöhte Beleihungsausläufe, für Gesamtdarlehen < EUR 100.000, Selbständige, etc. |
Nominalzinsabschläge | bei Darlehen für Beamte |
Aktuelle Kondition | Zugriff über DSL Star bzw. Starpool |
Tilgungsart | mind. 1 % p. a.; die Tilgungsleistungen sind innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Beträge die geförderten Altersvorsorgebeiträge (Eigenbetrag) |
Tilgungssatzwechsel | zweimaliger kostenfreier Wechsel bis 5 % ab dem 3. Jahr nach Vollauszahlung innerhalb der Zinsbindung möglich; weitere Regelungen beachten. |
Sondertilgung (ohne VE) | 1 bis 10 % des Nominaldarlehens pro Kalenderjahr, insgesamt bis zu 50 % der Darlehenssumme innerhalb der Zinsfestschreibungszeit, Mindestbetrag von EUR 1.500 pro Sondertilgung. Nominalzinsaufschlag von 0,01 % pro 1 % jährlichem Sondertilgungsrecht. |
Bereitstellungszinsen | 0,25 % p. M. ab dem 4. Monat |
Bearbeitungsgebühr | entfällt |
Kontoführungsgebühr | EUR 12 p. a. |
Förderberechtigte Personen | Förderberechtigt sind Privatpersonen, die uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigt sind. |
|---|---|
Förderbeiträge | Die Förderbeiträge gehen zusätzlich zur Sondertilgungsoption des Darlehensnehmers jährlich als Sondertilgung auf den Darlehensbetrag, es erfolgt keine Berechnung einer Vorfälligkeits-Entschädigung. |
Informationspflicht | Der Darlehensnehmer erhält als Anlage zum Darlehensvertrag zusätzliche Informationsblätter zur Riesterförderung. Siehe "Detail-Infos zum Download". |
Prüfung der Eigennutzung | Die Prüfung der Eigennutzung muss durch die DSL Bank erfolgen, d. h. nach der Auszahlung muss der Nachweis über die Eigennutzung durch Ummelde-Bescheinigung erbracht werden. |
Auszahlungsvoraussetzung | Vor Auszahlung muss die vom Darlehensnehmer unterschriebene "Zusatzinformation zum DSL Riester-Annuitätendarlehen" vorliegen. |
Riester Zulagen ab 2008
Die Zulagen werden für alle Förderberechtigten unabhängig vom Einkommen vergeben. Voraussetzung für den Erhalt des vollen Wohn-Riester-Bonus ist, dass mindestens 4 % des Jahresbruttoeinkommens zur Tilgung eingesetzt wird.
Zulage | Betrag |
|---|---|
Grundzulage (pro Jahr) | EUR 154 |
Kinderzulage für vor 2008 Geborene (pro Jahr) | EUR 185 |
Kinderzulage für nach 2008 Geborene (pro Jahr) | EUR 300 |
Sonderbonus für unter 25-Jährige (einmalig) | EUR 200 |
Das Produkt im Porträt
Das wird gefördert.
Gefördert werden nur eigen genutzte Immobilien, die sich in Deutschland befinden und nach dem 31.12.2007 gekauft bzw. gebaut wurden. Mehrfamilienhäuser, vermietete Eigentumswohnungen und Ferienimmobilien bleiben von der Förderung ebenso ausgeschlossen wie Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen.
"Wohn-Riestern" für alle?
Förderberechtigt ist jeder, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt (d. h. Arbeitnehmer mit versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis, Auszubildende, Renterversicherungspflichtige Selbständige, Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit (3 Jahre), Wehr- und Zivildienstleistende sowie geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.), oder Landwirte, Beamte, Richter oder Berufsoldaten.
"Wohn-Riestern" lohnt sich auch steuerlich.
Die Beitragszahlungen und die Förderung ist - wie bei allen Riester-Produkten - steuerfrei. Während der gesamten Laufzeit können die Tilgungsleistungen als Sonderausgabenabzug steuerlich berücksichtigt werden. Mit Beginn der Rentenauszahlung werden die geförderten Tilgungssummen (inkl. Zulagen) allerdings versteuert. Dabei gelten zwei Varianten: Die Zahlung in Teilbeträgen über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren oder in einer Einmalzahlung mit 30 % Rabatt.