Das unterschätzte Risiko "Berufsunfähigkeit"

Wer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit, die seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht, auszuüben, gilt als vollständig berufsunfähig. Als teilweise berufsunfähig wird eingestuft, wer voraussichtlich auf Dauer, aber nur in einem bestimmten Maße eingeschränkt ist. Wer mindestens sechs Monate lang ununterbrochen als ganz oder teilweise berufsunfähig eingestuft wurde, gilt auf Dauer als berufsunfähig.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt für den Fall, dass der Versicherte während der Dauer des Vertrages vollständig oder teilweise berufsunfähig wird. Sie zahlt grundsätzlich erst ab dem 15., bei Männern längstens bis zum 65., bei Frauen bis zum 60. Lebensjahr.

Statistik

Jeder vierte Berufstätige in Deutschland muss aufgrund von Krankheiten oder Unfällen vor Erreichen des Rentenalters aufhören zu arbeiten. Es droht, quasi über Nacht, Armut und Sozialamt. Um sich abzusichern haben die meisten Menschen eine Unfallversicherung abgeschlossen. Die Statistik zeigt jedoch, dass in nur 5% der Fälle ein Unfall zur Berufsunfähigkeit führt. 95% der Berufsunfähigkeiten wird durch Krankheit verursacht. Somit ist eindeutig bewiesen, dass eine Berufsunfähigkeitsabsicherung wichtig ist. Die Berufsunfähigkeitsabsicherung sichert das Einkommen sowohl bei Unfällen als auch bei Krankheiten.
Deutsche Kunden sichern lieber das eigene Auto mit einer Vollkaskoversicherung ab als an ihre eigene Zukunft und Gesundheit zu denken. Und das, obwohl der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren diesen wichtigen Teil des sozialen Sicherungssystems zunehmend ausgedünnt hat. Die volle staatliche Erwerbsminderungsrente beträgt im Höchstfall 40 % des Bruttoeinkommens - aber das auch erst in schweren Fällen!

Prognose

Haben Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihren Pkw? Wie viel ist denn Ihr Fahrzeug noch wert? Haben Sie schon einmal berechnet, wie viel Ihre Arbeitskraft wert ist?

Berechungsbeispiel: 
20-jähriger Mann, Pensionsalter 67 Jahre, durchschnittliches Nettoeinkommen 1.800,-- € pro Monat: Ohne Gehaltserhöhungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder andere Vergünstigungen wäre seine Arbeitskraft folgende Summe wert:

1800,- € (Monatlich)  x 12 Monate (Jahr)  x 47 Jahre (bis zur Rente)  = 1.015.200,--  €  (Also über 1 Mio. €)

Haben Sie schon daran gedacht, was passiert, wenn Sie berufsunfähig werden und Ihnen diese Summe nicht mehr zur Verfügung steht?

Gesetzliche Grundlagen

Und dieses Risiko ist Privatsache. Der Staat springt hier nicht wirklich ein. Es gibt zwar eine staatliche Erwerbsminderungsrente, die von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern gezahlt wird, also meist von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder Landesversicherungsanstalt (LVA). Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten richten sich nach der Höhe des bisherigen Einkommens - fallen generell aber niedrig aus.
Die gesetzlichen Rentenkassen zahlen im Schnitt knapp 700 Euro pro Monat als volle Erwerbsminderungsrente. Die aber nur dann voll ausgezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann - und nur ein Drittel des letzten Bruttogehalts erreicht wird. Wer weniger stark geschädigt ist und noch Teilzeit arbeiten kann, bekommt nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt im Schnitt rund ca. 400 Euro.

  • Wer nicht mehr als drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, bekommt eine volle Erwerbsminderungsrente
  • Wer noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, erhält nur einehalbe Erwerbsminderungsrente
  • Wer noch sechs Stunden und länger täglich erwerbstätig sein kann, bekommt keine Erwerbsminderungsrente

Qualifikationen werden nicht berücksichtigt sondern nur noch die persönliche Leistungsfähigkeit. Auch ein Professor kann immer noch als Aufzugführer arbeiten!

Nicht von dieser Regelung betroffen sind alle Personen, die vor 1961 geboren sind. Sie erhalten weiterhin eine Berufunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.

Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • mindestens fünf Jahre versichert
  • innerhalb der fünf Jahre müssen drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt
  • oder Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden.

Freiberufler und Selbstständige bekommen gar nichts. (Es gibt statt der Berufsunfähigkeitabsicherung die Dread-Disease-Versicherung).

Aktuelle Situation

Und doch besitzen nur 18 Prozent aller Bundesbürger eine private Police und sogar nur 6,3 Prozent aller Frauen eine auf sie persönlich abgeschlossene Versicherung.

Die Lösung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor Verarmung, wenn man in dem Beruf, für den sie abgeschlossen wurde, nicht mehr arbeiten kann. Ab dann, bis höchstens zum Erreichen des 65. Lebensjahres, zahlt die Versicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist also kein Ersatz für die private Absicherung der Rente. Die Höhe der Zahlung hängt von den geleisteten Beiträgen ab.
Je früher man also einsteigt, desto günstiger ist die Versicherung!

 Die Beitragshöhe einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von diesen vier Kriterien ab:

  • Alter
  • Gesundheitszustand
  • Geschlecht
  • Beruf

Da Frauen sich, statistisch betrachtet, etwas häufiger als Männer berufsunfähig melden, müssen Frauen einen höheren Beitrag zahlen. Die einzelnen Berufe teilen die Versicherer in so genannte Berufsgruppen ein.

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man möglichst zu Beginn des Berufslebens abschließen. Gerade junge Leute haben meist noch kein Vermögen angespart und noch keine Rentenansprüche erworben. Deshalb ist für sie die Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.

Die Versorgungslücke kann grob folgendermaßen berechnet werden:

Man nimmt das Netto-Einkommen und zieht davon alle Einnahmen ab, die man zusätzlich zum Arbeitseinkommen hat.

Berechnungsmodell :

  • Netto-Einkommen abzüglich:
  • -  gesetzliche Erwerbsminderungsrente
  • -  betriebliche Berufsunfähigkeitsrenten
  • -  Einkünfte des Partners
  • -  Mieteinnahmen
  • -  Kapitalerträge
  • -  verwertbares Vermögen
  • = Versorgungslücke

Das Ergebnis, die Versorgungslücke, ist der Betrag, den man als Berufsunfähigkeitsrente versichern sollte, um im Notfall den heutigen Lebensstandard zu halten.

Wie Sie sehen ist eine Berufsunfähigkeitabsicherung unerlässlich!

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